Rechtliche Anforderungen an das Dokumentenmanagement

Dozent:

Prof. Dr. Michael Eichberg

Kontakt:

michael.eichberg@dhbw-mannheim.de, Raum 149B

Version:

2024-05-09

Folien:
HTML:

https://delors.github.io/dm-rechtliche-aspekte/folien.rst.html

PDF:

https://delors.github.io/dm-rechtliche-aspekte/folien.rst.html.pdf

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Dokumente

Rechtliche Grundlagen (Deutschland - 2023)

gesetzliche Grundlagen, rechtliche Themen

AO

DSGVO

BDSG

BetrVG

BGB

GoB

GoBD

HGB

eIDAS VDG

UrhG

ZPO

Ordnungsmäßigkeit, Integrität, Authentizität

X

X

X

X

X

x

X

X

Schutz vor Verlust (Datensicherheit)

X

X

x

Schutz vor unberechtigtem Zugriff (Datenschutz)

X

X

X

Ermittlung und Einhaltung der Aufbewahrungs-fristen

X

X

X

Sicherstellung des gesetzlichen Zugriffs

X

X

Sicherstellung der Beweiskraft vor Gericht

X

X

X

Beteiligungsrechte der Mitarbeiter

X

Schutz vor Verletzung des Urheberrechts

X

(Quelle: S. 30, Tab. 3-1 in Dokumentenmanagement von K. Götzer, Pc. Maué, U. Emmert, 2023, dpunkt.verlag)

AO:

Abgabeordnung

DSGVO:

Datenschutz-Grundverordnung

BDSG:

Bundesdatenschutz-gesetz

BetrVG:

Betriebsverfassungsgesetz

BGB:

Bürgerliches Gesetzbuch

GoB:

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

GoBD:

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

HGB:

Handelsgesetzbuch

eIDAS:

Verordnung über elektronische Identitäten und Vertrauensdienste

VDG:

Vertrauensdienstegesetz

UrhG:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

ZPO:

Zivilprozessordnung

Allgemeine Grundsätze: Ordnungsmäßigkeit von Dokumenten

Allgemeine Grundsätze: Integrität von Dokumenten

Allgemeine Grundsätze: Authentizität von Dokumenten

Revisionssicherheit

Revisionssicherheit bezieht sich rückblickend auf die Prüfbarkeit des eingesetzten Verfahrens der Aufbewahrung und somit nicht nur auf technische Komponenten, sondern auf die gesamte Lösung. Revisionssicherheit schließt sichere Abläufe, die Organisation des Unternehmens, die ordnungsgemäße Nutzung, den sicheren Betrieb und den Nachweis in einer Verfahrensdokumentation ein.

—Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. (VOI)

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

§126a BGB: Schriftform

Die elektronische Form wird mit der Schriftform im deutschen Recht gleichgestellt. Die gesetzliche Schriftform ist erfüllt, wenn elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.

Die Beweiskraft elektronisch signierter Dokumente ist in der ZPO geregelt.

Elektronische Signaturen

einfache elektronische Signatur:

Die Daten sind keine Person zugeordnet.

fortgeschrittene elektronische Signatur:
  1. ausschließlich einer best. Person zugeordnet.

  2. ermöglicht die Identifizierung der Person.

  3. wird mit Mitteln erzeugt, die ausschließlich die Person unter alleiniger Kontrolle hat.

  4. eine nachträgliche Veränderung der Daten kann erkannt werden.

qualifizierte elektronische Signatur:
  1. basiert auf einem qualifizierten Zertifikat für eine natürliche Person.

  2. wird mit einem sicheren Signaturerstellungsgerät erzeugt.

elektronisches Siegel:

Erfolgt mithilfe eines Zertifikats, dass auf den Namen einer Organisation ausgestellt wurde.

Scannen von externen Dokumenten

Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz - Grundlagen

In Dokumentenmanagementsystem enthalten fast alle Dokumente personenbezogene Daten!

für Unternehmen in Deutschland und Bundesbehörden:
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG)

für öffentliche Stellen der Länder:
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze

spezielle Regelungen:
  • Sozialdatenschutz

  • Telekommunikations- und Telemediendatenschutz im TTDSG

  • ...

§32 DSGVO

Stellen, die mit personenbezogenen Daten umgehen müssen, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Anforderungen der DSGVO zu gewährleisten.

Zu gewährleisten ist:

Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Datensicherheit von Dokumentenverwaltungs- und Archivierungslösungen

in folgenden Bereichen müssen Maßnahmen ergriffen werden:

Besondere Schutzmaßnahmen bei personenbezogenen Daten (§5 DSGVO)

Verarbeitungsgrundsätze

Anforderung an die Revisionssicherheit gemäß GoBD

Rechte von Betroffenen gemäß DSGVO

"privilegiertes Löschen"

Datenschutz und Datensicherheit bei der Verwendung von Cloud-Diensten

Aufbewahrungsfristen

Die Frist

Fristbeginn (vgl. §187 BGB)

Häufig an ein konkretes Datum geknüpft:

Aufbewahrungsgründe

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungspflichten Ermitteln

Fristfindung

dokumentenbezogen:
  1. die Dokumententypen einer Einheit (z. B. Abteilung) werden ermittelt

  2. die Aufbewahrungsgründe werden festgestellt

  3. Feststellung der betrieblichen und der (in)direkten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

prozessbezogen:
  1. Feststellung der Aufbewahrungsgründe pro Betrachtungseinheit

  2. Zuordnung der Dokumente zu den Aufbewahrungsgründen

  3. Feststellung der entsprechenden Dokumententypen

Dokumentation der Aufbewahrungsfristen

Fristenkatalog:

Sicherstellung des gesetzlichen Zugriffs

"Innerhalb angemessener Zeit" bedeutet in der Regel innerhalb weniger Stunden bzw. Tage.

In den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) werden in Hinblick auf Datenzugriff und Prüfbarkeit von digitalen Dokumenten Vorgaben gemacht, die aber nur bzgl. steuerlich relevanter Dokumente Anwendung finden.

Grundsätzlich gilt, dass steuerrechtliche Dokumente in Deutschland aufbewahrt werden müssen; Ausnahmen sind auf Antrag ggf. möglich.

Arten des Datenzugriffs

  1. unmittelbarer Zugriff auf die Daten

    Dem Prüfer müssen die entsprechenden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die Daten zu prüfen.

  2. mittelbarer Zugriff auf die Daten

    Die Finanzbehörde erstellt Vorgaben bzgl. der benötigten Auswertungen, die dann der Steuerpflichtige ausführen muss.

  3. Datenträgerüberlassung

    Die Daten werden auf einem Datenträger übergeben und können dann von der Finanzbehörde geprüft werden.

Sicherstellung der Beweiskraft vor Gericht

Vor Gericht sind auch noch Zeugen, Sachverständigen, Augenschein und Parteivernehmung als Beweismittel zulässig.

Urkunden

Zertifizierung von Systemen und Lösungen

Zertifizierungen von Dokumentenmanagementsystemen

Typische Zertifizierungsgrundlagen

IDW ≘ Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.